Autor Thema: Gejammer um 1 EUR Jobs  (Gelesen 379 mal)

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17. Juli 2007, 06:36:45
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Gejammer um 1 EUR Jobs und weiteren Hartz Iv-Zwangsmaßnahmen in Bonn

Kommentar von Wolfgang Wobido zur Situation in Bonn

Bonn - Die großen Beschäftigungsträger fürchten um ihre Pfründe, die heiß begehrten und für sie profitablen Ein EUR Jobs in Bonn. Dabei vergießen sie Tränen, da nun den Hartz IV-Betroffenen nicht mehr geholfen werden könne. Hier wird die Realität in Ihr Gegenteil verkehrt. Menschen sind vor allem deshalb arbeitslos, weil es auf dem ersten Arbeitsmarkt keine ausreichenden Stellen gibt, und bei Jugendlichen sind fehlende Ausbildungsplätze die Ursache für ihre Arbeitslosigkeit.

Fast jeder 1 EUR Jobber schafft mit seiner Arbeit Werte. Ob bei der AWO in der Pflege, bei der SWB als Gemeinwohlarbeiter im Bonner Münster als Helfershelfer des Pfarrers bei der VFG als Kellner oder Secandhand Shop Verkäufer im Altenheim als Handwerker zur Renovierung und Umbau der trägereigenen Immobilien, oder wenn Kolonnen aus 1 EUR Jobbern im Landschaftsbau Fremdaufträge abarbeiten. Jeder normale Beschäftigte bekommt für seine Arbeit einen Lohn, der aus dem Ergebnis seiner Arbeit bezahlt wird.
Anders bei den jammernden Beschäftigungsträgern und Wohlfahrtsverbänden - Sie können sich jeden EURO, den sie mit den 1 EUR Jobbern erwirtschaften, in die eigene Tasche stecken.

Der Staat selbst profitiert auch von diesen Nulltarif Maßnahmen. Hunderte
1 EUR Jobber arbeiten als Hilfshausmeister und pädagogisches Personal in Schulen und Kindergärten.
Dabei sind 1 EUR Jobber, denen in der Regel eine Maßnahme von sechs bis 12 Monaten von der ARGE Bonn verordnet wird, in vielen Bereichen Jobkiller erster Güte. Mit ihnen werden normale Arbeitsverhältnisse, ob im Öffentlichen Dienst oder bei großen Wohlfahrts- und Pflegeeinrichtungen, abgebaut.
Wozu soll ein solcher Träger Arbeitskräfte regulär bezahlen, wenn ihm die ARGE immer neue 1 EUR Jobber zum Nulltarif ins Haus schickt ? Die Gewerkschaft verdi hat ermittelt, dass Bundesweit ca. 200 000 reguläre Beschäftigungsverhältnisse diesen Maßnahmen zum Opfer gefallen sind. Und für die Menschen selbst sind sechs oder 12 Monate Maßnahme keine Perspektive, zumal die Qualifizierung in den meisten Fällen zu wünschen übrig lässt.

Wenn sich jedoch einige beklagen, dass sozialarbeiterische Tätigkeiten entfallen, die für Stadtteile wichtig sind, muss die Frage erlaubt sein, warum werden solche Tätigkeiten nicht vom Staat direkt bezahlt?

Für die betroffenen Langzeitarbeitslosen mit Hartz IV Bezug sind 1 EUR Jobs als Zwangsmaßnahme konzipiert.
Wer seinen Job nicht antritt, wird mit Kürzungen bestraft, bei jungen Menschen unter 25 Jahren wird sogar der ganze Regelsatz zum Lebensunterhalt für drei Monate gestrichen. Im Wiederholungsfall auch die Miete.
Die Einmischung der Verantwortlichen über ungebührende Abkassierung ist längst überfällig um hier für klare und transparente Verhältnisse zu sorgen
Die Zahl der 1 EUR Jobber soll um mind. 50 Prozent reduziert und ein weiterer Teil in sozialversicherungspflichtige Maßnahmen umgewidmet werden.
Zwangsmaßnahmen wie 1 EUR Jobs gehören gänzlich abgeschafft. Für junge Menschen muss zur Not auch beim Staat eine qualifizierte Ausbildung erfolgen, und notwendige soziale Aufgaben müssen über reguläre Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.

Kürzungen der Regelleistung
um den Ernährungsanteil ( 121 EUR mtl.) bei Krankenhaus- und Kuraufenthalt sind rechtswidrig.

In zwei Urteilen (S 8 K 1416/ 06) hat das Verwaltungsgericht Bremen am 4.6.07 die gängige Praxis der BAgIS als rechtswidrig verworfen. Die BAgIS nimmt mit der Begründung, Menschen, die kurzzeitig (unter 6 Monaten) in einem Krankenhaus oder einer vergleichbaren Einrichtung untergebracht sind und dort eine Verpflegung erhalten, eine Kürzung des Ernährungsanteils aus der Regelleistung vor. Widersprüche hatten bisher in der Regel keinen Erfolg.
Mit diesem Urteil ist also für alle LeistungsbezieherInnen in Bremen klar, dass Widerspruch und Klage zum Erfolg führen.

Bei den Mietobergrenzen kommt deutlich Bewegung auf.

Alle bisherigen Anschreiben mit der Aufforderung, die Mieten bei LeistungsbezieherInnen seien zu hoch bzw.unangemessen, sind hinfällig.
Im September wird es eine neue Verwaltungsanweisung geben.
Diese wird nach Lage der bisherigen Informationen auch höhere Obergrenzen enthalten.
Insbesondere diejenigen, die bereits jetzt eine Miete haben, die von der ARGE Bonn oder dem Amt für Wohnen nicht in voller Höhe anerkannt wird, sollten die jetzigen Bescheide innerhalb der Widerspruchsfrist angreifen.
Das gleiche gilt auch für Heizkosten, die von den Ämtern nicht anerkannt werden und in Fällen, bei denen eine Übernahme der Nachzahlungen für Betriebs- und Heizkosten abgelehnt wurde.

"Menschen unter 25 bei der ARGE Menschen vierter Klasse

LeistungsbezieherInnen unter 25 Jahre nach dem SGB II (Hartz IV) sind in besonderer Weise von Einschnitten und Sanktionen betroffen.

1. Nach § 3 SGB II sind jungen Menschen Sofortangebote zu unterbreiten. In der Praxis sind dies 1 EUR Jobs, bei denen 57 Cent pro Stunde für eine 35 Stunden Woche gezahlt werden. Eine Vermittlung in Ausbildung und Arbeit findet weitgehend nicht statt.

Die 1 EUR Jobs in Bonn sind eine Zwangsmaßnahme der Mensch sich bei Strafe der erheblichen Leistungskürzung nicht entziehen kann.

2. Nach § 22 SGB II besteht für junge Menschen unter 25 eine "Stallpflicht" im Elternhaus wohnen zu bleiben. Ziehen sie trotzdem aus, erhalten sie keinen Mietzuschuss und einen gekürzten Regelsatz, 278 statt 347 EUR.

3. Nach § 31 gibt es besondere Sanktionen für unter 25 Jährige, bei Verstößen ( 1 EUR Job Ablehnung, Verlust des Jobs, Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung - Bewerbungen
etc.
Diese sind im ersten Schritt die Streichung der Regelleistung von 278 EUR oder 347 EUR und bei Wiederholung auch die Streichung der Miete.
Bei LeistungsbezieherInnen über 25 Jahren sind dies beim ersten Verstoß 30 Prozent der Regelleistung und bei der zweiten Sanktion 60 Prozent.
Betroffen sind in Bonn ca. 10 Prozent der Jugendlichen.
Die psychologische und politische Wirkung geht jedoch weit darüber hinaus.
Diese besondere "Behandlung" von Jugendlichen unter 25 Jahren geht noch weit über die eh schon drastischen Kürzungen und Sanktionen für alle LeistungsbezieherInnen hinaus. Seit der Einführung von Hartz IV im Januar 2005 hat sich die Zahl der in Armut lebenden Kinder von 1,1 auf 2,4 Millionen erhöht. Allein im Jahre 2006 wurden mehr als eine Million Sanktionen verhängt.
Einige Gerichte sowie Gesetzeskommentatoren gehen davon aus, dass diese Sonderbehandlung von jungen Menschen mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. § 3 Grundgesetz sieht die Gleichbehandlung aller Menschen vor. "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich".

Wolfgang Wobido, Bonn

Mit Dank an PR-SOZIAL
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