Autor Thema: Keine Sanktion bei NICHT-TEILNAHME an ÖFFENTLICHEN MASSENVERANSTALTUNGEN  (Gelesen 345 mal)

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07. August 2007, 20:33:47
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Verfasst von Hartz Beat    06.08.2007
Für alle, die Einladungen zu Massenveranstaltungen erhalten:______
Eine völlig unbestimmte Vorladung zu einer öffentlichen Massenveranstaltung ist eindeutig KEINE SANKTIONSBEWHRTE  Eingliederungsmaßnahme oder ein Termin, der mit einem  MELDEVERSÄUMNIS  belegt werden könnte.

In Wuppertal fand eine S t e l l e n b ö r s e  der  L e i h a r b e i t s b r a n c h e (7. März 2007) in der Historischen Stadthalle statt. Neben der  ARGE Wuppertal und dem Infostand der Gewerkschaften waren dort ca. 20 Leiharbeitsfirmen mit ihren Ständen vertreten. Aus Gewerkschaftskreisen wurde berichtet, dass eine große Anzahl  Alg II-BezieherInnen anwesend war, die offensichtlich im Massenverfahren von der ARGE Wuppertal angeschrieben und zur Teilnahme aufgefordert wurden. Das erklärt auch, warum vor der Vertretung der ARGE Wuppertal der Andrang am größten war. Die Angeschriebenen wollten sich alle ihren
A n w e s e n h e i t s s t e m p e l von der ARGE- abholen, um zu belegen, dass sie der Behördenladung gefolgt waren. Auf mögliche Sanktionsabsichten der ARGE angesprochen, versicherte schließlich auch der Vertreter der ARGE Wuppertal, dass ---k e i n e - S t r a f e n --- verhängt würden, wenn der Einladung zur Zeitarbeitsmesse nicht Folge geleistet wird. Auf dieses öffentliche Statement können sich Betroffene nun berufen.
(Quelle: >>>http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/Vorsicht-Zeitarbeitsmessen.aspx<<<)
Gruß Hartzbeat
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