Datenschutz und Hartz IV - Landeszentrum informiert über RechteKiel (ddp.djn). Wer Arbeitslosengeld II bekommen will, muss zunächst viele Fragen beantworten. Nach der Antragstellung werden nicht nur die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft, sondern häufig auch die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse. Dabei kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen darüber, wie weit die zuständigen Behörden bei der Informationsbeschaffung gehen dürfen und welche Angaben ein Hartz-IV-Empfänger für sich behalten kann.
Eine Broschüre des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beantwortet ferner Fragen zu Hausbesuche beim Leistungsempfänger zulässig ist und welche Angaben in Kontoauszügen geschwärzt werden können. Außerdem erläutern die Datenschutzexperten, worauf sich Arbeitslose bei der Eignungsfeststellung - dem so genannten Profiling - gefasst machen müssen und welche Auskunftsrechte sie gegenüber der Behörde haben. So dürfen Leistungsempfänger ihre Akte nicht nur einsehen, sondern auch eine Kopie anfertigen.
Hier kann man betreffendes nachlesen:
http://www.datenschutzzentrum.de, download/br_alg2.pdf