Autor Thema: Datenschutz und Hartz IV - Landeszentrum informiert über Rechte  (Gelesen 308 mal)

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22. August 2007, 07:24:52
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Datenschutz und Hartz IV - Landeszentrum informiert über Rechte

Kiel (ddp.djn). Wer Arbeitslosengeld II bekommen will, muss zunächst viele Fragen beantworten. Nach der Antragstellung werden nicht nur die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft, sondern häufig auch die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse. Dabei kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen darüber, wie weit die zuständigen Behörden bei der Informationsbeschaffung gehen dürfen und welche Angaben ein Hartz-IV-Empfänger für sich behalten kann.

Eine Broschüre des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beantwortet ferner Fragen zu Hausbesuche beim Leistungsempfänger zulässig ist und welche Angaben in Kontoauszügen geschwärzt werden können. Außerdem erläutern die Datenschutzexperten, worauf sich Arbeitslose bei der Eignungsfeststellung - dem so genannten Profiling - gefasst machen müssen und welche Auskunftsrechte sie gegenüber der Behörde haben. So dürfen Leistungsempfänger ihre Akte nicht nur einsehen, sondern auch eine Kopie anfertigen.

Hier kann man betreffendes nachlesen: http://www.datenschutzzentrum.de, download/br_alg2.pdf
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