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Eingliederungsvereinbarung: Arztbesuch darf nicht vorgeschrieben werden
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Thema: Eingliederungsvereinbarung: Arztbesuch darf nicht vorgeschrieben werden (Gelesen 212 mal)
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Schimanski
Redakteur
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Beiträge: 2269
ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir
Eingliederungsvereinbarung: Arztbesuch darf nicht vorgeschrieben werden
«
am:
31. August 2007, 11:50:09 »
Eingliederungsvereinbarung: Arztbesuch darf nicht vorgeschrieben werden
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) können die Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung aus wichtigem Grund verweigern, ohne dass die Leistung gekürzt werden darf. Ein wichtiger Grund liegt nach einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz dann vor, wenn die Vereinbarung vom Arbeitslosen einen Arztbesuch zur Ermittlung der Arbeitsfähigkeit verlangt (Beschluss vom 5. Juli 2007, AZ: L 3 ER 175/07 AS).
Zwar müsse die zuständige Behörde mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen die für seine Eingliederung in das Arbeitsleben erforderlichen Maßnahmen in einer schriftlichen Eingliederungsvereinbarung festhalten. Voraussetzung sei jedoch, dass der Hilfebedürftige erwerbsfähig sei. Die Behörde könne daher den Hilfebedürftigen zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung auffordern, aber nicht im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung, Es besteht somit kein Bedürfnis, die Frage der Erwerbsfähigkeit zum Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung zu machen. (pr-sozial/ddp-djn)
Quelle:
http://www.elo-forum.net/urteile/urteile/-200708311192.html
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Letzte Änderung: 31. August 2007, 12:46:54 von wassermann_71
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