Noch in diesem Jahr will sich das Bundessozialgericht (BSG) damit befassen, ob die Leistungen für Kinder von Hartz-IV-Empfängern korrekt berechnet werden. Das kündigte der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht, Peter Udsching, in der Wochenzeitung «Die Zeit» an. «Man hat bei der Festlegung des Regelsatzes die speziellen Bedürfnisse von Kindern nicht analysiert», wird Udsching am Mittwoch in einer Vorabmeldung zitiert. «Es wird zu untersuchen sein, ob das Verfahren mit den pauschal reduzierten Erwachsenensätzen haltbar ist.
Derzeit bekommen Kinder 60 Prozent der Unterstützung, die einem alleinstehenden Erwachsenen zustehen, das sogenannte Sozialgeld. Zudem bemängeln Juristen dem Bericht zufolge, dass die Hartz-IV-Sätze nicht entsprechend der Inflationsrate steigen. Sie sind an die Entwicklung der Renten gekoppelt. «Es ist höchst umstritten, ob die Entwicklung der Renten ein sachgerechtes Kriterium sein kann für die Kostenentwicklung bei den elementaren Lebensbedürfnissen», sagte Udsching. Das BSG werde über diese Frage allerdings frühestens nächstes Jahr entscheiden
Quelle:
http://www.pr-inside.com/de/bsg-will-sich-noch-2008-mit-r481453.htm