Autor Thema: Keine Arbeitslosengeld II Kürzung wegen Krankenhausessen.  (Gelesen 218 mal)

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23. Juni 2008, 18:59:00
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 Tacheles e.V. rät Widerspruch einzulegen!

Durch die gestrige Entscheidung des Bundessozialgerichts fühlt sich der Erwerbslosen- und Sozialverein Tacheles e.V. in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Er ruft Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) auf, bei einer Kürzung der Leistungen aufgrund eines Krankenhausaufenthalts sofort Widerspruch einzulegen.
Lesen sie weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ac2076b501.php

und einen Widerspruch finden Sie unter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19ac209c2d0f.php
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