Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht gekürzt werden darf, wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt Ein rechtliches Ärgernis schon seit langer Zeit. Immer wieder wurden Hartz IV Betroffenen die ALG II Regelleistungen gekürzt, nur weil sie in einer Wohngemeinschaft (WG) lebten. Doch nun hat das Bundessozialgericht hat entschieden, dass das Arbeitslosengeld II (ALG II) nicht gekürzt werden darf, wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt.
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