Atypische Beschäftigungsverhältnisse unterscheiden sich von den Normalarbeitsverhältnissen dadurch, dass sie mindestens eins der Kriterien einer üblichen Vollzeitstelle nicht erfüllen. Atypische Beschäftigungen können nur bedingt, den eigenen Lebensunterhalt oder sogar noch den von anderen Familienmitgliedern bestreiten. Dabei muss es sich allerdings nicht immer zwangsläufig um eine prekäre Beschäftigung handeln. Eine Übersicht zu den einzelnen Beschäftigungsformen.
Normalarbeitsverhältnisse werden in Vollzeit dauerhaft ausgeübt. Der Arbeitnehmer arbeitet direkt im Unternehmen seines Arbeitgebers, mit dem er den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Angestellte mit Normalarbeitsverhältnis sind über ihren Arbeitsvertrag in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung integriert. Durch ihre Erwerbstätigkeit haben sie durch die bezahlten Beiträge in die Versicherungen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Zeitarbeiter bzw. Zeitarbeitnehmer oder Leiharbeiter haben ihren Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma, welche die Arbeitnehmer dann an andere Unternehmen verleiht. Die Zeitarbeitsfirma erhält von dem Unternehmen, an das sie den Zeitarbeitnehmer ausleiht, einen Stundenlohn. Dieser ist in der Regel nicht mit dem Lohn identisch, den der Zeitarbeiter von der Zeitarbeitsfirma erhält. Die Zeitarbeitsfirma übernimmt zudem keine Gewähr für die Qualität der Arbeit und das Kundenunternehmen ist losgelöst von arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Nachteile der Zeitarbeit liegen in der oft schlechteren Bezahlung als die der Festangestellten und dem befristeten Arbeitsverhältnis. Möglich macht diese Form von Arbeitsverhältnis das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
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