Autor Thema: Arbeitsmarktentwicklung:Zahl der Vollzeitstellen geschrumpft  (Gelesen 157 mal)

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19. September 2008, 08:58:08
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Immer weniger Vollzeitjobs - dafür eine wachsende Zahl sogenannter atypischer Beschäftigungsformen: Binnen zehn Jahren hat sich seit Ende der 90er Jahre der Arbeitsmarkt in diese Richtung entwickelt, wie das Statistische Bundesamt nun in einer Erhebung belegt. Besonders junge Menschen sind von diesem Trend betroffen.

In den letzten zehn Jahren hat sich die Arbeitswelt erheblich verändert: Die Zahl der normalen Arbeitsverhältnisse - sprich, ein fester unbefristeter Job in Vollzeit, mit einem Gehalt, von dem der Lebensunterhalt problemlos bestritten werden kann - ist deutlich zurückgegangen. Dagegen sind die sogenannten atypischen Beschäftigungsverhältnisse - sei es der Mini-Job, die Teilzeitstelle oder die befristete Stelle - stetig angestiegen. Junge Leute sind von dieser Entwicklung am stärksten betroffen. Das ergab eine Untersuchung des Statistischen Bundesamtes, die im Zeitraum von 1997 bis 2007 die Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis 64 Jahre unter die Lupe genommen hat.

Bei der Gruppe im Alter der 15- bis 24-Jährigen hat sich die Zahl der atypischen Beschäftigungen fast verdoppelt und ist innerhalb von zehn Jahren von 19,5 auf 39,2 im Jahr 2007 angestiegen. Auch bei den 25- bis 34-Jährigen gab es einen Zuwachs von fast zehn Prozent. Bei der nächsthöheren Gruppe im Alter von 35 bis 44 steigerte sich die Anzahl ebenfalls deutlich um sieben Prozent im Vergleich zu den Älteren in der Gruppe der 45- bis 64-Jährigen.

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http://www.zoomer.de/news/topthema/experteneinschaetzung/arbeitsmarktentwicklung/artikel/schlechte-karten-fuer-berufseinsteiger
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19. September 2008, 09:02:16
Antwort #1
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Atypische Beschäftigungsverhältnisse unterscheiden sich von den Normalarbeitsverhältnissen dadurch, dass sie mindestens eins der Kriterien einer üblichen Vollzeitstelle nicht erfüllen. Atypische Beschäftigungen können nur bedingt, den eigenen Lebensunterhalt oder sogar noch den von anderen Familienmitgliedern bestreiten. Dabei muss es sich allerdings nicht immer zwangsläufig um eine prekäre Beschäftigung handeln. Eine Übersicht zu den einzelnen Beschäftigungsformen.


Normalarbeitsverhältnisse werden in Vollzeit dauerhaft ausgeübt. Der Arbeitnehmer arbeitet direkt im Unternehmen seines Arbeitgebers, mit dem er den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Angestellte mit Normalarbeitsverhältnis sind über ihren Arbeitsvertrag in die sozialen Sicherungssysteme wie Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung integriert. Durch ihre Erwerbstätigkeit haben sie durch die bezahlten Beiträge in die Versicherungen Anspruch auf entsprechende Leistungen. Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Zeitarbeiter bzw. Zeitarbeitnehmer oder Leiharbeiter haben ihren Arbeitsvertrag mit einer Zeitarbeitsfirma, welche die Arbeitnehmer dann an andere Unternehmen verleiht. Die Zeitarbeitsfirma erhält von dem Unternehmen, an das sie den Zeitarbeitnehmer ausleiht, einen Stundenlohn. Dieser ist in der Regel nicht mit dem Lohn identisch, den der Zeitarbeiter von der Zeitarbeitsfirma erhält. Die Zeitarbeitsfirma übernimmt zudem keine Gewähr für die Qualität der Arbeit und das Kundenunternehmen ist losgelöst von arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Nachteile der Zeitarbeit liegen in der oft schlechteren Bezahlung als die der Festangestellten und dem befristeten Arbeitsverhältnis. Möglich macht diese Form von Arbeitsverhältnis das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

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http://www.zoomer.de/news/topthema/statistik/beschaeftigungsverhaeltnisse/artikel/atypisch-oder-normal
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