Autor Thema: Hartz IV: Entscheidung über Vorlage Kontoauszüge  (Gelesen 297 mal)

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16. September 2008, 16:10:18
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Hartz IV: Entscheidung über Vorlage Kontoauszüge

Hartz IV: Bundessozialgericht entscheidet über Vorlage von Kontoauszügen

Am 19. September entscheidet das Bundessozialgericht (BSG) in einem Verfahren über die Anwendbarkeit von Kontosauszügen bei Hartz IV Bezug. Mit Spannung wird das Urteil erwartet und könnte die gängige Praxis der Argen verändern. Aus der Klageschrift geht folgendes hervor:

Die beklagte ARGE hat dem Kläger Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch; Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) versagt, weil der Kläger sich weigert, eine Kontenübersicht und die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen.


Weiterlesen hier...



http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19b1a1086401.php
297

16. September 2008, 19:29:56
Antwort #1
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Hallo Leute.

Na das scheint ja recht interessant zu werden.
Warten wir mal den 19 ab.

Gruß Roman
Carpe Diem !
297

19. September 2008, 08:31:21
Antwort #2
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Bundessozialgericht Kassel entscheidet über Freigabe
Die Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Heidi Merk, hat sich gegen eine generelle Pflicht zur Offenlegung aller Kontobewegungen bei Hartz-IV-Empfängern ausgesprochen. Es solle nur bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch der Sozialhilfe geprüft werden, sagte Merk. Geklagt hatte ein Hartz-IV-Empfänger, dessen Leistungen gekürzt worden waren.

Keine Behörde könne die Überprüfung aller Konto-Bewegungen schaffen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel würde hier wahrscheinlich verletzt werden, betonte sie.

Wörtlich sagte Merk: "Der Staat muss wissen, wie viel Kontrolle ist eigentlich notwendig und wie viel nimmt er sich dafür die Zeit. Das sind ja auch alles Kosten, wo sie wieder Menschen benötigen, die diese Kontrollen durchführen."

Der Missbrauch von Hartz IV sei relativ gering, sagte die ehemalige stellvertretende Ministerpräsidentin Niedersachsens. Im vergangenen Jahr habe es etwa 100.000 aufgedeckte Fälle gegeben, das seien knapp 3 Prozent. 47.300 Hartz-IV-Empfänger hätten einen Bußgeld-Bescheid bekommen. "Das ist ein sehr geringer Prozentsatz im Verhältnis zu der Masse, die täglich zu bewältigen ist."

Weiterlesen unter:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/849022/
297

19. September 2008, 13:01:28
Antwort #3
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Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel müssen Hartz-IV-Empfänger ihre Kontoauszüge nach Aufforderung grundsätzlich offen legen, um Arbeitslosengeld (ALG) II zu erhalten.
Dies hat das Bundessozialgericht am Freitag in einem Grundsatzurteil entschieden. Das Vorlegen der Kontoauszüge bei der zuständigen Arbeitsgemeinschaft (Arge) gehöre zu den Mitwirkungspflichten des Arbeitslosen, urteilte der 14. Senat.

Der Arbeitslose habe jedoch die Möglichkeit, sensible Daten darauf zu schwärzen. Dies seien beispielsweise Hinweise auf Gewerkschafts- oder Parteizugehörigkeiten, sexuelle Neigungen oder religiöse Anschauungen, hieß es weiter.

Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitsloser von der Arbeitsgemeinschaft München ALG II erhalten. Nachdem er für Februar 2006 einen Folgeantrag gestellt hatte, forderte die Arge ihn auf, die Kontoauszüge der letzten drei Monate, die Lohnsteuerkarte sowie eine Kontenübersicht offen zu legen. Andernfalls müsse sein ALG II wegen seiner fehlenden Mitwirkungspflicht vollständig gestrichen werden.

Der Arbeitslose weigerte sich dennoch und führte an, dass sich seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht geändert hätten. Mit der Vorlage der Kontoauszüge werde sein Sozialdatenschutz verletzt. Die Arge müsse nicht wissen, ob er beispielsweise Gewerkschaftsbeiträge zahle. Außerdem sei das Verlangen der Arge unverhältnismäßig.


Datenschutz wird nicht verletzt

Die Arge München führte an, dass sie bei allen Folgeanträgen von den Arbeitslosen Kontoauszüge verlange. So solle überprüft werden, ob der Hilfebedürftige Zuwendungen von Dritten erhalten hat oder regelmäßig bekommt. Missbrauchsfälle könnten so leichter erkannt werden. Die Forderung nach dem Vorlegen der Kontoauszüge sei angemessen. Denn die Behörde sei verpflichtet, öffentliche Gelder sachgemäß und sparsam einzusetzen. Auf anderem Wege könne die Arge die benötigten Informationen nicht erhalten.

Weiterlesen unter:
http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-empfaenger-muessen-kontoauszuege-offenlegen_aid_334439.html
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