Autor Thema: Hartz IV: Verbessertes Vorgehen bei Kinderzuschlag  (Gelesen 123 mal)

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23. September 2008, 19:54:57
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Hartz IV: Verbessertes Vorgehen bei Kinderzuschlag

ARGE verbessert Vorgehen bei Kinderzuschlag. Aber: Weiterhin Rechtsbruch beim Kinderzuschlag

Wie die ARGE Bochum heute auf Anfrage mitgeteilt hat, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Reaktion auf eine Initiative der „Unabhängigen Sozialberatung“ (1) und weiterer Erwerbsloseninitiativen ihr Vorgehen beim veränderten Kinderzuschlag teilweise der Rechtslage angepasst. Die Betroffenen müssen jetzt darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie wählen können zwischen einem Verbleib in der Aufstockung durch Arbeitslosengeld II oder deren Ersatz durch Kinderzuschlag und ggf. zuzüglichem Wohngeld.


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http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kinderzuschlag2209801.php
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