Autor Thema: Eingliederungsvereinbarung  (Gelesen 365 mal)

Offline janta

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Eingliederungsvereinbarung
« am: 27. November 2008, 20:47:56 »
Hallo,
einige Tage vorher war ich in Jobcenter. 
Ich habe zur Unterzeichnung Eingliederungsvereinbarung bekommen.
 Ich stelle fest, dass ich  erzdumm bin, ich soll die Schrift nehmen und jemand bitten,dass er mir  aufklärt, was ist dort schreiben.Nun aber ich habe unterschrieben und eigentlich weiß ich nicht was.
 Lesend von diesem auf dem Forum, weiß ich,dass ich außer wenn  schlimm gemacht habe.

Ich habe eine Frage

in Eingliederungsvereinbarung ist solche Satz
"Antragstellung und schriftlichen Nachweis nach Maßgabe des § 16 Abs.1 SGB II und V.m §§ 45 ff SGB III.
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 130 Euro jährlich übernommen werden.Angebote von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung"

in SGB III § 46 ist es

"(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden".

 Warum in meinem Eingliederungsvereinbarung ist 130 Euro? Passt das?

Offline Betatester

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Re: Eingliederungsvereinbarung
« Antwort #1 am: 27. November 2008, 22:26:22 »
Hallo Janta.

Bitte einen Scan von der EGV machen und uns zur verfügung stellen,
damit wir lesen können was darin steht.

Gruß Roman

Offline janta

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Re: Eingliederungsvereinbarung
« Antwort #2 am: 27. November 2008, 23:21:12 »
Hallo

[gelöscht durch Administrator]

Offline janta

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Re: Eingliederungsvereinbarung
« Antwort #3 am: 27. November 2008, 23:30:34 »
hallo

[gelöscht durch Administrator]

Offline Betatester

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Re: Eingliederungsvereinbarung
« Antwort #4 am: 28. November 2008, 15:04:22 »
Hallo Janta.

Das mit den 130€ für Bewerbungskosten stimmt nicht.
Vielmehr ist es so,
das Bewerbungskosten bis zu einem Betrag von 260 € übernommen werden müssen.

Wie Du siehst wollen die Gelder einsparen.
Also, hin zur Arge und das bemängeln, schriftlich.

Gruß Roman

Offline Zwergnase

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Re: Eingliederungsvereinbarung
« Antwort #5 am: 28. November 2008, 15:53:25 »
Warum in meinem Eingliederungsvereinbarung ist 130 Euro? Passt das?

Hallo Janta,

generell heißt es dazu:

§ 16 Abs. 1 SGB II i.v. mit § 45 SGB III
"Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden." ( § 46 Abs.1 SGB III). Es sei auch kurz darauf hingewiesen, das dies eine "Kann Leistung" ist, was heißt, das darauf ein Rechtsanspruch besteht.

Wie ich aus deiner Eingliederungsvereinbarung entnehmen konnte ist diese für 1/2 Jahr abgeschlossen, eventuell ergibt sich daraus die Richtigkeit . Eben für diesen Zeitraum werden die Bewerbungskosten von 130 Euro übernommen.

LG
Wassermann

Offline janta

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Re: Eingliederungsvereinbarung
« Antwort #6 am: 28. November 2008, 16:17:19 »
Hallo,
ich schreibe ein Brief für Jobcenter.
Das stimmt,überall es  ist  geschrieben "können" und das ist schwer zum Widerruf sich von der Entscheidung, weil haben mir schon sie einst gesagt, dass es  schreibt "können" und müssen nicht.
Und bei schreibt mir es 130 Euro aufs Jahr und nicht halb des Jahres. Eigentlich ist die geschriebene Satz, die  in SGB ist, aber man änderte nur den Betrag. Bestimmt werde ich den Widerspruch? schreiben.So ärgern mich sie schon , dass ich ziemlich viel  ihnen zum Schreiben habe.
Bewerbungskosten-zu weniger
Ausrüstungsbeihilfe-zu weniger
Sankcion-ohne Grunt
Muss ich Geld zurück zahlen,weil ich krank war.
Ich habe Krankenschein -ich habe übersetzt
ich habe das Zeugnis übersetzt-nimand hat gesagt in Jobcenter ,dass kann man in Bewerbungskosten die übersetsung schreiben,ich denke ,dass kann man

Bis spät
muss ich meine Kind abholen
Danke