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30. Juli 2010, 06:00:39
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Das ändert sich zum 1. Januar 2010
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Autor
Thema: Das ändert sich zum 1. Januar 2010 (Gelesen 723 mal)
Ruediger
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Das ändert sich zum 1. Januar 2010
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am:
28. Juni 2009, 10:31:36 »
Das ändert sich zum 1. Juli 2009
Rente
Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli mehr Geld. Im Westen steigen die Altersbezüge um
2,41 Prozent
, im Osten sogar um
3,38 Prozent
. Das ist der höchste Anstieg seit zehn Jahren.
Hartz IV
Die rund 6,7 Millionen von Hartz IV betroffenen Menschen in Deutschland erhalten zum 1. Juli mehr Geld. Alleinstehende und Alleinerziehende bekommen monatlich 359 statt bisher 351 Euro. Für Partner steigt das von den Jobcentern gezahlte Arbeitslosengeld II von 316 auf
323 Euro
. Kinder ab dem 15. Lebensjahr werden vom 1. Juli an mit einem Sozialgeld von
287 Euro
unterstützt - sechs Euro mehr als bisher. Deutlich stärker als alle anderen Gruppen profitieren Kinder im Alter von sieben bis 14 Jahren von der Erhöhung. Für sie wurde eine eigene Sozialgeldstufe geschaffen; statt 211 Euro erhalten ihre Eltern für sie künftig
251 Euro
.
Hausarztmodell
Alle gesetzlichen Kassen müssen ab 1. Juli ein solches Modell anbieten. Dabei verpflichten sich Versicherte, statt zum Facharzt zuerst zum Hausarzt zu gehen. Dafür gibt es Vorteile, etwa den Erlass der Praxisgebühr.
Krankenversicherung
Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sinkt zum 1. Juli
von 15,5 Prozent auf 14,9 Prozent
. Im Gegenzug wird der Steuerzuschuss für den Gesundheitsfonds erhöht.
Kurzarbeitergeld
Ab dem 1. Juli zahlt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 24 Monate lang Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in Betrieben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ab dem sieben Monat übernimmt sie auch die kompletten Sozialversicherungsbeiträge für die Kurzarbeiter.
Meister-Bafög
Die Meister-Bafög genannte Förderung von Fortbildung wird ausgeweitet. Erzieher, Altenpfleger und Existenzgründer werden künftig stärker unterstützt. Bei einem Abschluss wird nun ein Teil des Darlehens erlassen.
Handy-Notrufe
Wer mit dem Handy ab dem 1. Juli Polizei oder Feuerwehr ruft, muss eine funktionierende SIM-Karte in seinem Mobiltelefon haben. Bisher waren Notrufe auch ohne solche Karte möglich, es kam jedoch häufig zu Missbrauch.
Handy-Auslandstarife
Die maximalen Kosten für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sinken zum 1. Juli nochmals. So darf ein Anruf nur noch rund 51 Cent pro Minute kosten, eine SMS rund 13 Cent. Das Annehmen von Anrufen darf ab dann
nicht mehr als 22,6 Cent kosten
. Auch Internetsurfen im Ausland wird billiger.
Energieausweis
Ab dem 1. Juli müssen auch Nicht-Wohngebäude einen Energieausweis haben, also etwa Büroimmobilien oder Behördensitze. Der Ausweis war bisher nur Pflicht für Wohngebäude.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer richtet sich ab dem 1. Juli nicht mehr allein nach dem Hubraum, sondern teilweise auch nach dem CO2-Ausstoß eines Autos, also dem Spritverbrauch. Die neue Berechnung gilt nur für Autos, die ab dem 1. Juli neu zugelassen werden.
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Letzte Änderung: 03. April 2010, 10:52:58 von Hupelmann1
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Ruediger
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Das ändert sich zum 1. Januar
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Antwort #1 am:
31. August 2009, 23:17:14 »
Das ändert sich zum 1 September 2009
Mit dem Monatswechsel gibt es wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen. Einen Überblick finden Sie hier.
Verkehrsschilder
Der Schilderwald wird behutsam gelichtet. Über die Straßenverkehrsordnung werden aber auch vier neue Verkehrszeichen eingeführt. Zwei davon markieren Beginn und Ende einer "Parkraumbewirtschaftungszone", in der nur mit gültigem Parkschein oder mit Parkscheibe geparkt werden darf. Ist eine Sackgasse für Fußgänger und Fahrräder durchlässig, wird dies künftig dadurch angezeigt, dass auf dem Sackgassen-Schild über dem roten Querbalken Fußgänger und Fahrrad in einem blauen Kreis abgebildet sind. Dass Skaten auf Fahrbahnen, Seitenstreifen oder Radwegen zugelassen wird, zeigt ein neues Viereckszeichen mit der Aufschrift "frei". Ersatzlos gestrichen wird zum Beispiel der "Beschrankte Bahnübergang". Folgende Schilder sollen nur noch bei besonderen Gefahren eingesetzt werden: Steinschlag, Schnee und Eisglätte, Bewegliche Brücke, Ufer, Fußgängerüberweg und Flugbetrieb.
Datenschutz
Nach einer Serie von Missbrauchsfällen wird der Datenschutz verbessert. Grundsätzlich ist der Handel mit persönlichen Daten nur noch erlaubt, wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Das Gesetz erlaubt aber viele Ausnahmen und gesteht Unternehmen eine dreijährige Übergangsfrist zu. Werbewirtschaft, Medienunternehmen, Meinungsforscher und gemeinnützige Spendenwerber dürfen weiter Daten bestimmter Personengruppen nutzen. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen. Firmen dürfen den Abschluss eines Vertrages nicht mehr davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt. Für schwere Verstöße wird das Bußgeld von 250.000 auf 300.000 Euro erhöht. Unrechtmäßiger Gewinn kann abgeschöpft werden.
Patientenverfügung
Ärzte müssen künftig Patientenverfügungen befolgen. Die nach sechsjährigem Streit beschlossene Regelung soll erstmals Rechtssicherheit bringen. Oberster Grundsatz ist die Achtung des Patientenwillens. Volljährige können vorab schriftlich verfügen, ob und wie sie später behandelt werden wollen, wenn sie bei Krankheit ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Die bisher formulierten neun Millionen Patientenverfügungen stellt das neue Gesetz nicht Infrage.
Energiesparlampen
Am 1. September beginnt der verstärkte Umstieg auf Energie-Sparlampen. Klare Glühlampen von 100 Watt aufwärts und alle matten Glühbirnen dürfen in der gesamten EU nicht mehr verkauft werden. Im September 2010 folgt das Verkaufsverbot für Modelle mit 75 Watt, 2011 mit 60 Watt und 2012 mit 25 Watt. Die Energiesparlampe ist zwar in der Anschaffung teurer, zahlt sich aber beim Stromverbrauch aus. Die Verbraucherzentrale NRW rechnet vor: Tauscht ein Haushalt eine 100-Watt-Glühlampe gegen eine 20-Watt-Energiesparlampe mit gleicher Lichtausbeute, spart er über die Leistungszeit von 10.000 Stunden rund 175 Euro. Energiesparlampen gehören wegen des Quecksilberanteils auf den Sondermüll.
Familienrecht
Ehescheidungen und alle Streitigkeiten in Familiensachen werden jetzt einfacher. Die Reform ordnet das mehr als 100 Jahre alte zersplitterte Verfahren der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit neu. Ein Großes Familiengericht ist allein für Ehescheidungen und Streitigkeiten in Familiensachen zuständig. Damit können alle Streitigkeiten, die Ehe und Familie betreffen, von nur einem Gericht entschieden werden. Die Reform stärkt die Rechte von Kindern. Bei Verstößen gegen Sorge- und Umgangsrechtentscheidungen werden nicht mehr Zwangs-, sondern Ordnungsmittel verhängt.
Scheidung
Der Versorgungsausgleich unter geschiedenen Eheleuten folgt neuen Regeln. Alle Ansprüche aus der Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, betrieblichen und sonstigen Formen der Altersvorsorge werden je zur Hälfte geteilt. Den Versorgungsausgleich gibt es seit 1977, in den neuen Bundesländern seit 1992. Bislang musste in jedem Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Darauf wird nun verzichtet, wenn beide Ehepartner in etwa die gleichen Ansprüche erworben haben.
Außerdem wird bei Scheidungen das Vermögen der Eheleute gerechter aufgeteilt. Das Gesetz - von dem Eheverträge nicht betroffen sind - hält an dem Grundsatz fest, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn bei einer Scheidung gleichmäßig aufgeteilt wird. Schulden, die mit in die Ehe gebracht wurden, werden in Zukunft aber nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet. Auch soll ein Partner bei einer Scheidung nicht mehr Vermögen in Sicherheit bringen oder schnell noch ausgeben können.
Anwalt-Schlichtungsstelle
Wer mit seinem Anwalt streitet, hat künftig bundesweit eine Alternative zum Rechtsweg. Mandanten können etwa die Höhe des Anwaltshonorars oder vermutete Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung kostenlos von einer unabhängigen Schlichtungsstelle prüfen lassen.
Solarium
Minderjährigen ist künftig die Benutzung von Solarien verboten. Hintergrund ist das gesundheitliche Risiko von zu viel UV-Strahlung. Mit dem Verbot soll die besonders empfindliche Haut junger Menschen davor geschützt und möglichem Hautkrebs vorgebeugt werden.
Kronzeugenregelung
Die 1999 ausgelaufene Kronzeugenregelung kommt wieder. Die mit dem neuen Paragrafen 46b in das Strafgesetzbuch eingefügte Regelung unterscheidet sich aber in einigen Punkten von dem früheren Verfahren. Das Strafmaß für einen Kronzeugen, dem eine lebenslange Freiheitsstrafe droht, kann auf zehn Jahre verringert werden. Anders als früher kann unabhängig vom Delikt des Kronzeugen die "Strafzumessungsregelung" auf alle schweren Straftaten angewandt werden. Das heißt, ein wegen eines Drogendelikts Angeklagter kann auch gegen einen Terrorverdächtigen als Kronzeuge auftreten.
Aktionäre
Ein neues Gesetz erschwert "räuberischen Aktionären" das Geschäft. Die Richtlinie soll missbräuchliche Anfechtungsklagen eindämmen, mit denen Aktionäre wichtige Beschlüsse blockieren, um anschließend für den Rückzug der Klage eine finanzielle Abfindung zu kassieren.
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Letzte Änderung: 03. April 2010, 10:54:26 von Hupelmann1
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Ruediger
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Das ändert sich zum 1. Januar
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Antwort #2 am:
24. Dezember 2009, 16:43:49 »
Das ändert sich zu 1 Januar 2010
Erbrecht
Mit der Reform des mehr als 100 Jahre alten Erbrechts soll der Wille der Erblasser gestärkt werden. Erben können nicht mehr leer ausgehen, weil er "einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel" führt.
Bislang wurden Schenkungen dem Nachlass wieder zugerechnet, wenn nicht mindestens zehn Jahre vergangen waren. Künftig werden sie bei der Berechnung des Pflichtteils nur noch zeitanteilig berücksichtigt.
Die Pflege von Verwandten wird besser honoriert. Bislang musste man den eigenen Beruf aufgegeben haben, um als Ausgleich für die Pflegeleistung einen höheren Erbteil zu erhalten. Dieser Bonus wird nun auch dann gewährt, wenn Kinder oder Enkel Eltern oder Großeltern parallel zu ihrem Job pflegen.
Ehegatten-Besteuerung
Die bei Ehegatten wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V wird entschärft. Von 2010 gilt für Doppelverdiener-Ehepaare ein freiwilliges "Faktorverfahren". Konkret sollen Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen, sondern - optional - gemeinsam nach Steuerklasse IV mit Faktor besteuert werden können. Dabei wird der Steuervorteil des Ehegattensplittings bei beiden Eheleuten schon bei der monatlichen Lohnauszahlung und nicht erst später beim Steuerjahresausgleich berücksichtigt. Damit soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V.
Arbeit
Die Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Bislang waren es bis zu zwei Jahre.
Sozialversicherungen
Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen, denn zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben. Oberhalb dieser Grenzen werden keine Sozialabgaben auf das Einkommen fällig.
Krankenkassen
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48.600 Euro auf 49.950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Alle Krankenkassen können von 2010 an pleitegehen - auch Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) und andere regionale Kassen. Bislang waren nur Kassen unter Bundesaufsicht - wie Barmer und DAK - insolvenzfähig. Bei einer Pleite haften die anderen Kassen der jeweiligen Kassenart.
Schwangerenberatung
Am 1. Januar 2010 tritt eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes in Kraft. Danach müssen Schwangere mit auffälligem Pränataldiagnostik-Befund von ihrem Arzt über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit Behinderung informiert werden. Entschließt sich die Frau zum Abbruch, muss zwischen Beratung und Abtreibung eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen.
Pflege
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen:
Pflegehilfe: Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro.
Pflegegeld: Stufe 1 von 215 auf 225, Stufe 2 von 420 auf 430, Stufe 3 von 675 auf 685 Euro.
Vollstationäre Versorgung: Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro, Härtefälle von 1750 auf 1825 Euro.
Kurzzeitpflege: 1470 auf 1510 Euro
Umweltzonen
In mehreren Städten, zum Beispiel Münster, Heidelberg, Freiburg, Osnabrück oder Bonn werden Umweltzonen eingeführt. In mehreren bereits vorhandenen Zonen werden die Vorschriften verschärft: In Berlin und Hannover ist beispielsweise die Einfahrt nur noch mit grüner Plakette erlaubt.
Energieverbrauch
Intelligente Zähler für den Strom und Gas werden Pflicht. Sie sollen unnötigen Energieverbrauch erkennen und vermeiden helfen - damit Geld und auch das Ablesen ersparen.
Abgasuntersuchung
Die AU-Plakette fällt weg. Die Abgasuntersuchung wird integraler Bestandteil der Hauptuntersuchung und muss nun immer zeitgleich durchgeführt werden.
Verbraucherschutz
Ab 1. Januar müssen Banken Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Damit sollen Verbraucher mehr Möglichkeiten haben, eine falsche Beratung nachzuweisen. Schadenersatzansprüche nach Falschberatung verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss. Die Frist beginnt erst, wenn der Anleger vom Schaden erfährt - endet allerdings nach zehn Jahren.
Entgeltnachweis "Elena"
Mit dem elektronischen Entgeltnachweis "Elena" will die Bundesregierung lästigen Papierkram für Wirtschaft und Verbraucher abschaffen. Rund 3,2 Millionen Arbeitgeber erstellen jährlich etwa rund 60 Millionen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung ihrer Mitarbeiter. Diese werden bisher ausgedruckt und von Ämtern zur Bewilligung von Sozialleistungen später wieder per Hand eingegeben. Nun sollen die Arbeitgeber statt dessen die Daten monatlich an eine zentrale Speicherstelle senden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.
Rechtsschutz von Untersuchungshäftlingen
Bislang musste ein Festgenommener erst nach dem Beginn der Verhandlung über seine Rechte belehrt werden. Jetzt muss dies unverzüglich passieren. Auch ein Pflichtverteidiger muss dem Häftling sofort zur Seite gestellt werden und nicht erst wie bisher nach maximal drei Monaten.
Bleiberecht
Das Bleiberecht für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe wird zum 1. Januar um zwei Jahre bis Ende 2011 verlängert. Ohne diesen Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern hätte Anfang 2010 etwa 30 000 Flüchtlingen der Rückfall in die Duldung und damit möglicherweise eine Abschiebung gedroht.
Versicherungen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können in größerem Umfang als bisher steuerlich abgesetzt werden. Arbeitnehmer werden damit um rund 9,5 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Der Steuerbonus fällt für Geringverdiener sogar großzügiger aus als zunächst geplant. So sind Beiträge für die Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeits-Versicherung auch künftig absetzbar - aber nur, wenn die künftigen Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die Kranken- und Pflegekassenbeiträge noch nicht ausgeschöpft sind. Die Höchstgrenzen betragen 1900 Euro (für Arbeitnehmer und Beihilfeberechtigte) und 2800 Euro (für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen). Darüber hinaus können mindestens die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angesetzt werden.
Künstlersozialversicherung
Der Beitragssatz sinkt von 4,4 auf 3,9 Prozent. Die Künstlersozialversicherung schützt mehr als 160.000 freiberufliche Künstler, Journalisten und Publizisten gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit. Sie sorgt auch für deren Alterssicherung. Die Abgabe müssen Verlage, Theater oder Galerien entrichten, die die Arbeit von "Kulturschaffenden" verwerten. Finanziert wird die Künstlersozialkasse auch noch durch einen Zuschuss des Bundes und durch Beiträge der Versicherten selbst.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt zum Januar von jährlich 7834 Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende. Wer unter diesem Einkommen liegt, muss keine Steuern zahlen. Der erste Steuersatz für Ledige mit 14 Prozent beginnt also bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 8005 Euro.
Tarifkurve
Alle Eckwerte in der Tarifkurve werden nach rechts verschoben: Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent etwa greift dann also erst ab 52.882 Euro und nicht - wie zuletzt - bereits ab 52.552 Euro.
Familien
Der jährliche Kinderfreibetrag wird von 6024 auf 7008 Euro angehoben. Das monatliche Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht - also auf 184 für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder.
Mehrwertsteuer
Zum 1. Januar 2010 gilt für Übernachtungen im Hotel- und Gaststättengewerbe der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent.
Unternehmenssteuer
Elemente der Unternehmenssteuerreform von 2008 werden korrigiert. Einige Punkte: Die sogenannte Zinsschranke - der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast - wird gelockert. Sanierungsübernahmen werden erleichtert. Bei der Gewerbesteuer soll der Teil der Aufwendungen für Immobilienmieten gekürzt werden, der bei Ermittlung der Gewerbesteuerlast hinzugerechnet und versteuert werden muss.
Erbschaftssteuer
Geschwister, Nichten und Neffen werden durch die neue Erbschaftssteuer entlastet. Für sie soll es einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent geben. Für Firmenerben wird die Jobauflage zur Steuerbefreiung gelockert.
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Letzte Änderung: 03. April 2010, 10:55:07 von Hupelmann1
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