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Künftig soll es kein Übergangsgeld mehr geben, wenn ein Erwerbsloser nach einem Jahr ohne Job von Arbeitslosengeld I in Hartz IV rutscht. Bisher erhielten Alleinstehende im ersten Jahr bis zu 160 Euro im Monat, Verheiratete bis zu 320 Euro, im zweiten Jahr halbierten sich die Beträge. Die Notwendigkeit dieses Zuschlags sei überholt, denkt diese Bundesregierung.
Hinzu kommt das der Bund keine Rentenversicherungsbeiträge mehr für Hartz-IV-Empfänger zahlt.
Auch die Elterngeld-Pauschale fällt für Erwerbslose weg. Bislang bekamen sie bis zu 300 Euro für maximal 14 Monate.
Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger wird gestrichen. Begründung: Die Energiekosten seien in den vergangenen Monaten stark gesunken.
Einsparungen erhofft sich die Bundesregierung ebenfalls davon, dass die Bundesagentur für Arbeit Leistungen nach eigenem Ermessen statt nach Gesetz verteilt, (Heißt, wenn mir deine Nase nicht paßt oder man sich wehrt keinen Anspruch auf entsprechende Leistungen bekommt.) etwa bei Eingliederungshilfen. 1/2 bis 3 Milliarden Euro soll das bringen.
Vor allem die 700.000 Alleinerziehenden unter den Hartz-IV-Empfängern sollen so besser vermittelt werden. Dafür sind aber noch Gesetzesänderungen nötig.
Die Arbeitslosenversicherung soll künftig ohne Zuschuss vom Bund auskommen. Das könnte auf eine Erhöhung des Beitragssatzes über die für 2011 festgelegten 3,0 Prozent hinauslaufen.