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Wichtig !! § 25 Abs. 1/2/3/4/5 SGB X und § 44 SGB X
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Thema: Wichtig !! § 25 Abs. 1/2/3/4/5 SGB X und § 44 SGB X (Gelesen 58 mal)
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Betatester
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Geschlecht:
Wichtig !! § 25 Abs. 1/2/3/4/5 SGB X und § 44 SGB X
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am:
02. April 2010, 18:06:19 »
§ 25 Abs. 1/2/3/4/5 SGB X und § 44 SGB X
Wenn man einen Streit mit der Bundesagentur für Arbeit oder mit König Peter Hartz dem 4ten anfängt, sind das die beiden wichtigsten Gesetze um erst mal den Anfang in die "Warheiten" der beiden Institutionen zu bringen.
Kurz gesagt, besagt § 25 SGB X, das Du als Hilfe Empfänger in Deine Akte sehen kannst und darfst. Absatz 5 ist hier besonders schön, Du darfst auch Kopien machen. Die musst Du zwar bezahlen, aber was tut mann nicht alles für sein Recht.
Paragraph 44 SGB X dagegen ist ein §§ der eine erneute Prüfung eines Sachverhaltes bei abgelaufener Widerspruchsfrist aufleben lässt.
Beispiel..: Das Amt hat Dir geschrieben du sollst das angeblich zu viel bezogenes Hartz 4 zurück zahlen.
Jetzt hast Du Dich so geärgert das Du sagst, " ich hab ja nix, die können mich mal ".
Du reagierst nicht auf deren Rückzahlungsbescheid. Die Widerspruchsfrist ist abgelaufen.
Nun erzählt der Admin Dir hier, das Du das gar nicht zurück zahlen musst.
Nun hat das Amt Dir aber schon xxxxx € von deiner HLU abgezogen und zurück geführt.
Was jetzt ?
Du willst das Geld was Dir zu steht ja wieder haben!
Also, schreibst du einen Brief per Einschreiben an das Amt.
Sozialgesetzbuch Zehntes Buch
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 25
Akteneinsicht durch Beteiligte
(1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung.
(2) Soweit die Akten Angaben über gesundheitliche Verhältnisse eines Beteiligten enthalten, kann die Behörde stattdessen den Inhalt der Akten dem Beteiligten durch einen Arzt vermitteln lassen. Sie soll den Inhalt der Akten durch einen Arzt vermitteln lassen, soweit zu befürchten ist, dass die Akteneinsicht dem Beteiligten einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit, zufügen würde. Soweit die Akten Angaben enthalten, die die Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit des Beteiligten beeinträchtigen können, gelten die Sätze 1 und 2 mit der Maßgabe entsprechend, dass der Inhalt der Akten auch durch einen Bediensteten der Behörde vermittelt werden kann, der durch Vorbildung sowie Lebens- und Berufserfahrung dazu geeignet und befähigt ist. Das Recht nach Absatz 1 wird nicht beschränkt.
(3) Die Behörde ist zur Gestattung der Akteneinsicht nicht verpflichtet, soweit die Vorgänge wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen geheim gehalten werden müssen.
(4) Die Akteneinsicht erfolgt bei der Behörde, die die Akten führt. Im Einzelfall kann die Einsicht auch bei einer anderen Behörde oder bei einer diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erfolgen; weitere Ausnahmen kann die Behörde, die die Akten führt, gestatten.
(5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen.
Das ist der erste Schritt, danach kommt § 44 SGB X.
Darauf muss der Träger Reagieren.
Jetzt kommt § 44 SGB X
Antrag auf erneute Prüfung des Sachverhaltes nach § 44 SGB X.
Du schreibst natürlich worum es geht. Es geht ja um die angebliche Überzahlung/ Rückzahlung.
Darauf hin, muss das Amt reagieren und schreibt Dir in vorliegendem Fall das passende.
Nun hast du ein Schriftstück auf das du Wiederspruch einlegen kannst, obwohl die eigentliche Wiederspruchsfrist längst abgelaufen ist.
Nette Paragraphen. Die lieb ich besonders.
Gespeichert
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