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30. Juli 2010, 05:50:17
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Arbeitslosengeld II (ALG II) - (HARTZ IV)
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Eingliederungsvereinbarungen - EGV
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Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Autor
Thema: Eingliederungsvereinbarung per Post !!! (Gelesen 458 mal)
Schimanski
Redakteur
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Beiträge: 2233
ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir
Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
«
am:
27. Mai 2009, 21:07:25 »
Hallo zusammen,
mich hat da heute ein DIN A4 Umschlag per Post erreicht, der Inhalt eine Eingliederungsvereinbarung in 2 facher Ausfertigung, die soll Ich bis zum 10.6.09 Unterschieben zurück Senden, ohne das sich ein Sachbearbeiter/in darüber mit mir Unterhalten hat , ist das jetzt die neue Masche der Argen?
Die EGV ist auch ein Jahr gültig, ist das auch Neu, Ich selber kenne es immer noch als 6 Monate.
Schreibe euch mal den Inhalt hier rein :
Der Träger ;
Er unterbreitet Ihnen Vermittlungsvorschläge, soweit geeignete Stellenangebote vorliegen
Er bietet Ihnen Beratungsgespräche nach vorheriger Terminabsprache zur Klärung der Individuellen Bedarfslage an
Er bietet Ihnen bedarfsrechte und zielorientierte Leistungen an, um die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung zu ermöglichen
Meine Bemühungen zur Eingliederung in Arbeit,
Erstellung von Bewerbungsunterlagen
Regelmäßige Nutzung des Internets (
www.arbeitsagentur.de
und andere WEB-Sites ), der Gelben Seiten und der aktuellen Presse zur aktiven Stellensuche
Erarbeitung von beruflichen Alternativen
Teilnahme an angebotenen Maßnahmen nach dem 2. und 3 Buch Sozialgesetzbuch SGB II / III
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1 Tag der Krankheit in der zuständigen Eingangszone
Regelmäßige Meldung Ihrerseits unaufgefordert alle 3 Monate
Halten Sie sich innerhalb des zeit und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, das Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenhalt unter der von Ihnen benannten Anschrift ( Wohnung ) durch Briefpost ereichbar sind.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (zb. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug ) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesendheit vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechspartners einzuholen.
Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit enfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, auch bei nachträglichem Bekanntwerden. Wird ein genehmigter auswärtiger Aufenthalt unerlaubt verlängert, besteht ab dem ersten Tag der unerlaubten Ortsabwesendheit kein Anspruch auf Leistungen mehr.
Der letzte Satz ist der Hammer !!!
Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden und habe ein Exemplar erhalten. Ich verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten und beim nächsten Termin über die Ergebnisse zu berichten.
So, nun zu meinen Fragen: soll Ich diese EGV Unterschreiben oder nicht, was meint Ihr dazu ?
Oder sollte Ich diese Form der EGV nochmal von meiner Anwältin prüfen lassen, kostet widerum Kohle.
Diese EGV weist der maßen Formfehler auf, da fällt Mir echt nichts mehr zu ein.
Schreibt bitte eure Meinungen, brauche Hilfe, danke euch allen im vorraus.
Gruß der Nachdenkende Frank
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Letzte Änderung: 27. Mai 2009, 21:09:00 von Schimanski
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saschandra
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Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #1 am:
27. Mai 2009, 22:18:34 »
Termin vereinbaren und persönlich nochmal mit dem SB reden !!!
Ist ja schon ein HAMMER WENN DU DIES SELBST NOCH NIE VORHER SO MIT iHM/iHR ABGESPROCHEN HAST !
Wenn es kein Einschreiben war, sieht die Sache denk ich, eh nochmal ein bisl anders aus !!!
LG
Saschandra
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Schimanski
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ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir
Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #2 am:
29. Mai 2009, 17:25:30 »
Hallo Saschandra,
danke Dir erst einmal für deine Antwort, das mit der Sachbearbeiterin reden kannste vergessen, das habe Ich versucht, die bleibt bei Ihrem Standpunkt, entweder Unterschrift, oder Sanktion mit anschliessenden Verwaltungsakt.
Diese EGV werde Ich so auf keinen Fall Unterschreiben, denn Sie ist Falsch ohne Ende, Unterschrift würde mein Todesurteil bedeuten und das nicht mit mir, muß es so versuchen zu schaffen das Problem aus dem Weg zu Räumen.
Habe mir einen Termin bei unserer Ortsansässigen Caritas gemacht, das hat der Admin mehr Empfohlen, VDK, die wollten ohne Mitgliedschaft und Cash inne Tash garnichts für mich machen, also gehe Ich zur Caritas.
Aber Kollegen/in für weitere Infos währe Ich sehr Dankbar, also haut in die Tasten.
Danke im Vorraus.
Gruß Schimanski
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Zwergnase
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Hauptsache die Schuhe passen!
Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #3 am:
29. Mai 2009, 21:41:33 »
Hallo Schimanski,
als erstes würde ich dir auch mal dazu Raten den Termin bei der Caritas wahrzunehmen.
So ganz ok ist die von dir oben aufgeführte EGV nun mal nicht, wie ich finde.
Hier habe ich noch was für die gefunden:
SG Dortmund - AZ S 28 AS 361/07 ER
Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art. 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar.
Liebe Grüße und viel Kraft
Ramona
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Schimanski
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ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir
Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #4 am:
31. Mai 2009, 10:14:58 »
Hallo Ramona,
danke Dir für deine Aufbauenden Worte, das Urteil habe Ich mir Notiert.
Halte euch auf den laufenden wie es weitergeht.
Schönes Wochenende noch.
Gruß Schimanski
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Schimanski
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ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir
Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #5 am:
09. Juni 2009, 13:04:01 »
Hallo zusammen,
so, nun ist es soweit, Ich war bei der Caritas und die Leute dort sind echt sehr Hilfsbereit, haben mir geraten diese EGV nicht zu Unterschreiben, sie erst einmal liegen zu lassen und abzuwarten was die Arge macht, denn seit Anfang des Jahres 2009 darf die BA laut Dienstanweisung bei einer nicht Unterschriebenen EGV nicht mehr Sanktionieren, aber welche Arge hält sich daran, Dienstanweisung hin oder her ? Ich warte erst einmal ab
Dateline ist der 10.6.09
, mal schauen was kommt.
Habt ihr noch ein paar Infos für mich für die weitere Vorgehensweise dann bitte haut in die Tasten.
Gruß Schimanski
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Schimanski
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ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir
Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #6 am:
23. Juni 2009, 18:42:16 »
Hallo zusammen,
So es gibt wieder einmal was neues, bitte um Hilfe
ich bin es nochmal. Hatte heute Nachmittag ein Anruf meiner zuständigen Arge, ist kein Scherz, die haben mich wirklich Telefonisch Angerufen statt mir was Schriftliches zu schicken. Und zwar ging es da um zwei Sachen, 1. Widerspruchsache, wie auch hier schon im Portal gepostet, 2. meine nicht Unterschriebene EGV, der Mann aus der Leistungsabteilung sagte mir nur das Ich Sanktioniert wurde aufgrund von einer nicht Unterschriebenen EGV, aber nur Ich wurde Sanktioniert, nicht meine Frau und auch nicht meine Tochter.
Was machen, Sanktion ohne Bescheid, was ist das denn
Für viele Meinungen bin Ich offen.
Der Text ist echt kein Scherz, sondern die Wahrheit.
Gruß Schimanski
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Betatester
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Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #7 am:
24. Juni 2009, 06:55:57 »
Moin Frank.
Wie ? Was machen.......
Sofortigen Wiederspruch mit Klagedrohung.
Garkeine falsche Hoffnung bei denen aufkommen lassen.
EGV per Post ist garantiert rechtswiedrig.
Ausserdem ist das nicht Unterschreiben nicht Sanktionierbar.
Gruß Roman
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Schimanski
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ARGE-Dreisatz: Warum? Wo steht das? Geben Sie mir
Re: Eingliederungsvereinbarung per Post !!!
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Antwort #8 am:
24. Juni 2009, 09:35:57 »
Hallo Roman,
danke Dir für deine Antwort, bei uns geht es im Augenblick drunter und drüber, die Arge schreibt,die Arge ruft an usw.
Haben Morgen Termin bei der Arge,25.06.09, 9.00 Uhr, Gespräch bezüglich Beruflicher Situaition und EGV, die Ich sowie so nicht Unterschreiben werde. Alles andere werde Ich auf den Weg bringen,halte euch auf den laufenden.
Gruß Frank
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