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30. Juli 2010, 05:50:57
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Arbeitslosengeld II (ALG II) - (HARTZ IV)
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Eingliederungsvereinbarungen - EGV
»
EV trotz Minijob ??
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Autor
Thema: EV trotz Minijob ?? (Gelesen 185 mal)
pontari
Mitglied
Beiträge: 6
EV trotz Minijob ??
«
am:
13. April 2010, 10:03:36 »
Hallo Leute,
sollte ich hier nicht richtig sein dann verschiebt das bitte
also ich war heute mal wieder beim Vermittler und da ich vor geraumer Zeit mal gelesen habe
( Arbeitslosenfiebel 2008 von Tacheles) das jemand der Arbeit hat, auch wenn es nur ein Minijob
ist, die EV nicht unterschreiben muss!!!! diesen Tatbestand habe ich ihm natürlich auch gleich mitgeteilt!!
Natürlich hat er dann gleich das gegenteil behauptet und hat sogar die Teamleiterin angerufen und hat da nachgefragt.
Auch diese hat natürlich das gegenteil behauptet.
Also wenn hier irgendjemand ist der sich mit EV auskennt (wenn möglich mit eirgendetwas schriftlichen) das ich
auch vorlegen kann, möge sich bitte die Zeit nehmen und mich in diesem Fall aufklären!!!!
Muss ich das dingens trotz angemeldeten Minijob unterschreiben oder nicht?
Danke für eure Mühe
PS: ich bin froh bei euch Mitglied zu sein da ich durch eure Beiträge schon so manch kleinen Sieg
gegenüber der ARGE erringen konnte. Danke!!!!
Gruß
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saschandra
Redaktion
Mitglied
Beiträge: 386
Geschlecht:
Re: EV trotz Minijob ??
«
Antwort #1 am:
13. April 2010, 12:15:39 »
Unterschreiben musst du garnichts.............
Die Egv wird dann irgendwann eventuell als Verwaltungsakt erlaßen.
Dies bedeuted dann für dich, dass du nicht sanktioniert werden kannst, weil du nicht unterschrieben hast.
LG
Saschandra
Schau mal hier :
http://www.sozialer-brennpunkt.de/index.php/topic,2094.0.html
«
Letzte Änderung: 13. April 2010, 12:19:00 von saschandra
»
Moderator informieren
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Betatester
Mitglied
Beiträge: 0
Geschlecht:
Re: EV trotz Minijob ??
«
Antwort #2 am:
13. April 2010, 15:43:33 »
Ei, ich geb au mal mein Senf dazu.
Ich kann jetzt nicht unbedingt etwas zur EGV sagen.
EGV ist nicht so mein Ding.
Irgendjemand wird sich aber dieses Problems annehmen.
Also.... etwas Geduld
Grüßele
Moderator informieren
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pontari
Mitglied
Beiträge: 6
Re: EV trotz Minijob ??
«
Antwort #3 am:
13. April 2010, 21:15:12 »
Hossa
dass ich nichts unterschreiben muss ist klar!!!
nur warum sollte ich irgendetwas unterschreiben wenn ich es von hause aus gar nicht müsste ?!
auch will ich jetzt nicht unbedingt meinen in letzter Zeit doch recht angenehmen Vermittler verärgern,
da die EV mit zwei Bemühungen monatlich doch recht angenehm ist.
wir alle wissen wo dass hinführen kann wenn der Vermittler einen auf den Kicker hat
Der gute Mann der diese Biebel für ALG 2 raus bringt muss ja irgendwo etwas in der Hand haben um solche Weisheiten
mit EV und Minijob zu verbreiten
Zitat: Seit 103 Leitfaden ALG 2
eine EV ist auch dann nicht erforderlich wenn Sie schon auf dem allgemeinem Arbeitsmarkt
tätig sind (sei es auch nur mit einem Minijob), denn das ist die allgemeine Definition der BA für den Erfolg der Eingliederung.
sollte sich hier keine Antwort finden lassen werde ich auch mal den Herren selber anschreiben.
werde die Tage immer mal vorbei schauen (wie immer
um zu sehen ob hier ein Professor in Sachen ALG 2 ist.
Gruß
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Ruediger
Webmaster
Administrator
Beiträge: 2406
Geschlecht:
Re: EV trotz Minijob ??
«
Antwort #4 am:
13. April 2010, 22:14:24 »
Nun, da braucht es keinen Professor
Ein EGV muss unterzeichnet werden ... ansonsten wird es einen Verwaltungsakt geben.
Allerdings ist inhaltlich ein 1 Eurojob nachrankig zu einem Minijob zu verstehen und somit ohne driftigen Grund eine EGV mit dieser Tätigkeit nicht zu unterschreiben.
Bestes Argument ist das z.B. bei einem 400.- € Job ja die Leistungen welche die ARGE zahlt durch den anrechnbare Teil gemindert wird.
Es gilt grundsätzlich die eigene Arbeit im Vordergrund ... alle anderen Bestandteile einer EGV sind anzuerkennen da der Gesetzgeber klar gestellt hat das richtige Arbeit und somit das Leistungsende im Vordergrund steht.
Somit müssen Bewerbungen und Bemühungen in eine Arbeit welches das Ziel des Leistungsendes haben, klar Vorang vor den Interessen des Bedürftigen stehen.
Ein 1 Euro Job hingegen steht hinter einem Minijob , diesen kann man dann ablehnen wenn er durch die eigene Arbeit nicht ausführbar ist.
Moderator informieren
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