Autor Thema: Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)  (Gelesen 70 mal)

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Offline Schimanski

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Herbert Masslau: Das Ende der Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II)

Nach Wortlaut, Gesetzesbegründung, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck von § 15 Abs 1 SGB II sind es zwei grundsätzlich gleichwertige Wege, einerseits der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sowie andererseits der Erlass eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsaktes.“ [BSG, Urteil vom 22. September 2009, Az.: B 4 AS 13/09 R, Rdnr. 15]

Mit seiner Entscheidung zum Thema Eingliederungsvereinbarung (EV) hat das Bundessozialgericht (BSG) deren Ende eingeläutet. In Zukunft wird es kaum noch einen Sozialleistungsträger geben, der sich der zusätzlichen Mühe einer solchen Vereinbarung unterzieht, wenn er doch dasselbe Ziel durch einen vom Schreibtisch erlassenen Verwaltungsakt (VA) erreichen kann.


Weiterlesen unter... http://www.herbertmasslau.de/pageID_8658648.html
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Online Hupelmann1

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Ich wundere mich sowieso warum die das nicht schon lange machen.
Es ist doch egal ob die EGV existiert oder nicht.
Machste nicht was im Vetrag steht, kürzung.
Machste nicht was der Verwaltungsakt will, kürzung.
Den einzigsten Sinn den eine EGV hat ist, Dich in Sicherheit zu wiegen.
Damit Du denkst das Du auch was zu melden hast.
Früher gabs keine EGV.
Solln die doch machen was die wollen.
Widerspruch ist Widerspruch.

Meint Hupi
« Letzte Änderung: 08. Februar 2010, 20:32:43 von Hupelmann1 »
Ich habe mich zur Gesetzlosigkeit entschlossen.
Folglich gibt es auch keine Ratschläge mehr.
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Schöne Seite eines Freundes ....
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