Die größte Sozialreform der Bundesrepublik muss drastisch korrigiert werden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Hartz-IV-Leistungssätze für völlig falsch berechnet erklärt. Mehrere Familien hatten geklagt - sie bekamen in weiten Teilen Recht, die Regierung muss bis Jahresende neue Regelungen umsetzen.
Berlin - Die Bundesregierung muss Hartz IV korrigieren. Das Verfassungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil große Veränderungen an der größten Sozialreform der Bundesrepublik gefordert.
Drei Familien hatten geklagt, weil sie die Hilfssätze für Kinder zu gering fanden - sie bekamen weitgehend Recht, und die Richter gingen noch einen Schritt weiter. Erstmals äußerten sie sich auch grundsätzlich zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und urteilten:
* Die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze ist verfassungswidrig.
* Sie bleibt aber bis zum Jahresende in Kraft.
* Ab 1. Januar 2011 muss eine Neuregelung gelten.
* Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, allerdings nur in seltenen Fällen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
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