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Keine Hartz IV-Existenzgründung bei ALG II erwünscht. Die Bundesagentur für Arbeit hat die Fördermittel für Existenzgründer, welche sich aus ALG II heraus selbstständig machen wollen, gestrichen. ALG II-Beziehern wird so eine weitere Möglichkeit genommen, durch Eigeninitiative aus Hartz IV heraus zu kommen. Da stellt sich die Frage: sind diese Mittel nur der Einsparungswut zum Opfer gefallen, oder sind ehemalige ALG II-Bezieher als Selbstständige auf dem freien Markt unerwünscht?