Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verspricht sich laut Pressemeldung eine „zielgerichtete und schnellere Bereitstellung“ der Unterlagen für die Bearbeitung und „zügige Beantwortung“ der Anfragen von Erwerbslosen (Hartz IV). Den LokalfilmerInnen ist ein Fall aus Kassel bekannt, der dieser „schnellen“ Bearbeitung völlig widerspricht. In dem uns vorliegenden Fall hatte ein Mann aus Kassel Anfang August 2009 einen Folgeantrag für Leistungen aus SGB II gestellt. Auf eine Anfrage des Erwerbslosen per Email bekam dieser, ebenfalls auf elektronischem Wege, als Antwort, dass ein Weiterbewilligungsantrag nicht vorliege. Daraufhin teilte der Erwerbslose - wieder elektronisch - mit, dass er für die Abgabe aber Zeugen habe und sie den Antrag finden und zügig bearbeiten mögen. Kurz darauf antwortete die ARGE, dass sie den Antrag doch habe, aber eine Kleinigkeit noch fehlen würde.
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