Autor Thema: Junge Erwerbslose: Sanktionspraxis verfassungswidrig?  (Gelesen 141 mal)

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20. Juli 2010, 22:29:22
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Junge Erwerbslose:   Sanktionspraxis verfassungswidrig?
Der Bundesrichter Uwe Berlit hat die geltenden   Sanktionsregeln  für Hartz IV Empfänger unter 25 Jahren scharf kritisiert.  Zur Zeit wird dieser Gruppe im Gegensatz zu den übrigen  Leistungsbeziehern bereits beim erstmaligen gröberen  Pflichtverstoß (zum Beispiel Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs)  das vollständige ALG II gestrichen. Der Richter am  Bundesverwaltungsgericht tätige Jurist erklärte  gegenüber dem ARD-Politikmagazin “Report Mainz”:  [...]
http://www.sozialleistungen.info/news/
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