Anwalt rügt "rechtswidrige Schnüffelei" in Göttingen: Behördenmitarbeiter hatten Nachbarn befragt und Leistungen nach den Hartz-IV-Gesetzen daraufhin eingestellt.
Ein anonymer Anrufer meldete im April dieses dem Göttinger Sozialamt: eine Hartz-IV-Empfängerin aus der Stadt halte sich gar nicht regelmäßig in ihrer angegebenen Wohnung auf, sondern lebe bei ihrem Freund. Neun Tage nach dem Telefonat entsandten die Stadt und der Landkreis Göttingen Mitarbeiter, um in der Nachbarschaft der Frau weitere Erkundigungen einzuholen. Dann stellte das Amt die Leistungen ein. Die betroffene Frau wurde weder angehört noch informiert.
"Bis heute weigern sich Stadt und Landkreis Göttingen, die Namen des oder der anonymen Informanten offenzulegen", beklagt Rechtsanwalt Johannes Hentschel. Wegen dieses Falls und weiterer Beispiele von "rechtswidriger Schnüffelei" bei Hartz-IV-Empfängern im Raum Göttingen hat der Jurist jetzt beim Niedersächsischen Sozialministerium Bußgelder gegen insgesamt vier Stadt- und Landkreismitarbeiter beantragt. In zwei Fällen von Hausbesuchen und Nachbarbefragungen schaltete die Kanzlei zudem den Landesdatenschutzbeauftragten ein.
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Taz