Den Kommunen könne zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, per Satzung eine maximale Erstattungshöhe festzulegen. 25 bis 45 Quadratmeter für Alleinstehende könnten angemessen sein. Das Ministerium wies die FTD-Darstellung zurück, man wolle den Wohnanspruch für Alleinstehende auf 25 Quadratmeter beschränken.
Der Deutsche Städtetag hält die Vorschläge für diskussionswürdig. Allerdings sei der Wohnungsmarkt in vielen Städten "so eng", dass günstigere Wohnungen für Langzeitarbeitslose kaum vorhanden seien und deshalb "Umzüge in größerem Umfang" nicht stattfinden könnten. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnte: "Es wird nicht funktionieren, dass die Bundesregierung ein soziales Streitthema auf die Kommunen abwälzt", sagte ein Sprecher der WAZ-Mediengruppe. Kritik kam auch von SPD, Linkspartei und Grünen.
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