Hartz IV ist die Kurzbezeichnung für
“Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, welches maßgeblich von der sog. Hartz-Kommission unter Vorsitz des verurteilten Betrügers
Peter Hartz zusammengebastelt wurde.
Hartz IV ist, neben einigen Änderungen in anderen Gesetzbüchern (u.a. des SGB III und XII), die komplette Neufassung des SGB II ab 01.01.2005, deshalb wird mit “Hartz IV” i.d.R. umgangssprachlich meist das seit 01.01.2005 geltende SGB II gemeint. (Vorher war im SGB II die Arbeitslosenhilfe, kurz Alhi, geregelt.)
Die offizielle Bezeichnung für die Leistung des SGB II ist “Grundsicherung für Arbeitsuchende” (analog zur “Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung” des SGB XII), wobei Regelleistung, Mehrbedarfe und Unterkunftskosten unter dem Sammelbegriff “Arbeitslosengeld II” zusammengefasst werden, kurz ALG II (in Anlehnung an das Arbeitslosengeld nach SGB III, meist als Arbeitslosengeld I, kurz ALG I, bezeichnet).
Da es das ALG II nach dem SGB II gibt, bezeichnen einige ALG II auch umgangssprachlich, aber genaugenommen fälschlich, als Hartz IV.